1. Allgemeine Informationen
Diese Gewährleistungsbedingungen gelten für alle Produkte, die über die Website von LORTRAVOXA erworben werden.
Für sämtliche über diese Website erworbenen Produkte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Diese Bedingungen informieren über die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern bei mangelhafter Ware.
Sie begründen keine freiwillige Händler- oder Herstellergarantie, sofern eine solche nicht ausdrücklich für ein bestimmtes Produkt oder in einer gesonderten Garantieerklärung angegeben wurde.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte werden durch diese Bedingungen weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.
Besteht für ein bestimmtes Produkt eine freiwillige Herstellergarantie, richten sich Dauer, Umfang, Voraussetzungen und Leistungen nach der jeweiligen Garantieerklärung des Herstellers.
Eine freiwillige Garantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten und schränkt diese nicht ein.
Gewährleistungsrechte wegen mangelhafter Ware unterscheiden sich von einem gesetzlichen Widerrufsrecht sowie von freiwilligen Rückgabe- oder Erstattungsregelungen.
2. Gesetzliche Grundlage
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte richten sich nach den für den jeweiligen Kaufvertrag geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Schutzvorschriften des jeweils anwendbaren Verbraucherrechts.
Diese Gewährleistungsbedingungen ersetzen keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Sollten einzelne Regelungen dieser Bedingungen mit zwingenden gesetzlichen Verbraucherrechten nicht vereinbar sein, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Vertragsgemäße Beschaffenheit der Produkte
Ein Produkt muss den gesetzlichen Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit entsprechen.
Bei der Beurteilung der Beschaffenheit eines Produkts werden insbesondere die vereinbarten Eigenschaften sowie die üblicherweise zu erwartenden Eigenschaften berücksichtigt.
Hierzu können je nach Produkt insbesondere gehören:
-
Produktart und Produktbeschreibung;
-
Maße und Abmessungen;
-
Farbe und Ausführung;
-
Material und Zusammensetzung;
-
Verarbeitung;
-
Funktion;
-
vorgesehene Verwendung;
-
Zubehör und Bestandteile;
-
Pflege-, Nutzungs- und Gebrauchshinweise;
-
ausdrücklich vereinbarte Eigenschaften.
Ein Sachmangel kann insbesondere vorliegen, wenn ein Produkt:
-
nicht der Bestellung entspricht;
-
erheblich von der Produktbeschreibung abweicht;
-
eine vereinbarte Eigenschaft nicht besitzt;
-
nicht für die vorgesehene Verwendung geeignet ist;
-
fehlerhaft verarbeitet wurde;
-
beschädigt geliefert wird;
-
unvollständig geliefert wird;
-
in einer anderen als der bestellten Ausführung geliefert wird.
Ob ein Sachmangel vorliegt, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls und den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
4. Maße, Abmessungen und produktspezifische Eigenschaften
Je nach Produktart, Material, Herstellungsverfahren und Verarbeitung können geringfügige Abweichungen auftreten.
Die auf der jeweiligen Produktseite angegebenen Maße, Abmessungen und Produkteigenschaften sollten vor der Bestellung geprüft werden.
Geringfügige Abweichungen können insbesondere durch Materialeigenschaften, Verarbeitung oder übliche Herstellungstoleranzen entstehen.
Solche geringfügigen Abweichungen stellen keinen Sachmangel dar, sofern das Produkt weiterhin den vereinbarten Eigenschaften und gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Erhebliche Abweichungen von ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften bleiben hiervon unberührt.
5. Farb-, Material- und Produktionsabweichungen
Je nach Produkt können geringfügige Unterschiede in Farbe, Struktur, Oberfläche, Materialbeschaffenheit oder Verarbeitung auftreten.
Hierzu können insbesondere gehören:
-
geringfügige Farbabweichungen aufgrund unterschiedlicher Bildschirmdarstellungen;
-
Unterschiede durch Beleuchtung oder Aufnahmebedingungen;
-
leichte Unterschiede in Materialstruktur oder Oberfläche;
-
geringfügige Unterschiede zwischen Produktionschargen;
-
handelsübliche Maß- oder Fertigungstoleranzen;
-
natürliche oder materialtypische Eigenschaften.
Solche Abweichungen stellen grundsätzlich keinen Sachmangel dar, soweit sie innerhalb üblicher Toleranzen liegen und die vereinbarte Beschaffenheit, Funktion oder gewöhnliche Verwendbarkeit des Produkts nicht wesentlich beeinträchtigen.
Erhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder den gesetzlichen Anforderungen bleiben unberührt.
6. Normaler Verschleiß und nutzungsbedingte Veränderungen
Produkte können sich durch gewöhnliche Nutzung, Alterung, Reinigung, Pflege, Lagerung und Umwelteinflüsse verändern.
Normaler nutzungsbedingter Verschleiß stellt grundsätzlich keinen Sachmangel dar, sofern er nicht auf einen bereits vorhandenen Produktmangel zurückzuführen ist.
Hierzu können je nach Produkt insbesondere gehören:
-
gewöhnliche Gebrauchsspuren;
-
Abrieb;
-
leichte Farbveränderungen;
-
normale Oberflächenveränderungen;
-
geringfügige Formveränderungen;
-
materialtypische Veränderungen;
-
natürliche Alterung;
-
gewöhnliche Abnutzung beweglicher oder regelmäßig beanspruchter Bestandteile.
Ob eine Veränderung als normaler Verschleiß oder als Sachmangel gilt, richtet sich nach Produktart, Nutzungsdauer, gewöhnlicher Verwendung und den gesetzlichen Vorschriften.
7. Fälle außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung
Soweit ein Schaden nicht auf einem gesetzlichen Produktmangel beruht, können Schäden insbesondere entstehen durch:
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unsachgemäße oder zweckwidrige Verwendung;
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außergewöhnliche oder übermäßige Beanspruchung;
-
Nichtbeachtung von Pflege-, Nutzungs- oder Gebrauchshinweisen;
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ungeeignete Reinigungs-, Pflege- oder Hilfsmittel;
-
unsachgemäße Reinigung oder Behandlung;
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unsachgemäße Lagerung;
-
übermäßige Feuchtigkeit;
-
extreme Temperaturen;
-
starke Hitze;
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offenes Feuer;
-
übermäßige Sonneneinstrahlung;
-
aggressive Chemikalien;
-
scharfe oder abrasive Gegenstände;
-
Stöße, Schnitte, Risse oder andere äußere Einwirkungen;
-
nicht vorgesehene Veränderungen;
-
unsachgemäße Reparaturen.
Diese Aufzählung stellt keinen Ausschluss gesetzlicher Verbraucherrechte dar.
Entscheidend ist, ob nach den gesetzlichen Vorschriften ein gewährleistungsrechtlich relevanter Mangel vorliegt.
8. Pflege, Nutzung und Aufbewahrung
Zur Erhaltung der Qualität, Funktion und Produkteigenschaften sollten die jeweiligen Pflege-, Nutzungs- und Aufbewahrungshinweise beachtet werden.
Je nach Produkt können insbesondere Hinweise bestehen zu:
-
Reinigung;
-
Pflege;
-
Wartung;
-
Montage;
-
Nutzung;
-
Temperatur;
-
Feuchtigkeit;
-
Lagerung;
-
geeigneten Reinigungs- oder Pflegemitteln.
Produktspezifische Hinweise auf der Produktseite, Verpackung, Kennzeichnung oder in beigefügten Unterlagen sind zu beachten.
Schäden, die ausschließlich durch ungeeignete Behandlung oder Nutzung verursacht wurden, stellen grundsätzlich keinen gewährleistungsrechtlichen Mangel dar, sofern kein bereits bestehender Produktmangel ursächlich war.
9. Dauer der gesetzlichen Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Verjährungsfristen nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Soweit deutsches Recht Anwendung findet, beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Waren grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung der Ware, sofern keine gesetzliche Ausnahme besteht.
Die gesetzlichen Vorschriften zur Beweislast und zu gesetzlichen Vermutungen bleiben unberührt.
Die gesetzlichen Fristen werden durch diese Bedingungen weder verkürzt noch eingeschränkt.
10. Meldung eines möglichen Mangels
Wenn ein möglicher Sachmangel festgestellt wird, kann der Kundenservice von LORTRAVOXA kontaktiert werden.
Für die Bearbeitung können folgende Angaben hilfreich sein:
-
Bestellnummer;
-
Produktbezeichnung;
-
Beschreibung des festgestellten Mangels;
-
Zeitpunkt der Feststellung;
-
aussagekräftige Fotos;
-
Fotos von Etiketten, Kennzeichnungen oder Verpackungen, soweit vorhanden;
-
Informationen zur Nutzung, Pflege oder Aufbewahrung.
Diese Informationen dienen der Zuordnung und Prüfung der Anfrage.
Das Fehlen einzelner Informationen führt nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Gewährleistungsrechte.
11. Prüfung des gemeldeten Mangels
Nach Eingang einer Gewährleistungsanfrage wird der gemeldete Sachverhalt nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften geprüft.
Soweit für die Prüfung erforderlich, können weitere Informationen oder Fotos angefordert werden.
In bestimmten Fällen kann eine Rücksendung des Produkts erforderlich sein, damit Art und Ursache des gemeldeten Mangels geprüft werden können.
Wenn eine Rücksendung erforderlich ist, werden die notwendigen Informationen zur weiteren Bearbeitung mitgeteilt.
Die Prüfung erfolgt innerhalb einer angemessenen Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung des Produkts und des gemeldeten Mangels.
12. Gesetzliche Rechte bei einem Sachmangel
Liegt ein Sachmangel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften vor, stehen dem Verbraucher die gesetzlichen Mängelrechte zu.
Hierzu kann insbesondere ein Anspruch auf Nacherfüllung gehören.
Die Nacherfüllung kann nach den gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere erfolgen durch:
-
Reparatur des Produkts;
-
Ersatzlieferung eines mangelfreien Produkts.
Welche Art der Nacherfüllung verlangt werden kann, richtet sich nach dem jeweils anwendbaren Recht.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können weitere Rechte bestehen, insbesondere:
-
Minderung des Kaufpreises;
-
Rücktritt vom Kaufvertrag;
-
Erstattung;
-
Schadensersatz;
-
Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
13. Rücksendungen im Gewährleistungsfall
Ist eine Rücksendung zur Prüfung oder Bearbeitung eines Gewährleistungsfalls erforderlich, sollte vorab der Kundenservice kontaktiert werden.
Dadurch kann die Rücksendung korrekt zugeordnet und bearbeitet werden.
Das Produkt sollte möglichst transportsicher verpackt werden.
Sofern vorhanden, kann die Originalverpackung verwendet werden.
Das Fehlen der Originalverpackung führt nicht allein zum Verlust gesetzlicher Gewährleistungsrechte.
Bei einem berechtigten Gewährleistungsfall werden notwendige Rücksendekosten nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
14. Freiwillige Herstellergarantien
Für einzelne Produkte kann eine freiwillige Herstellergarantie bestehen.
Eine solche Garantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten.
Dauer, Umfang, Voraussetzungen und Leistungen richten sich nach der jeweiligen Garantieerklärung des Herstellers.
LORTRAVOXA übernimmt keine freiwillige Garantie, sofern diese nicht ausdrücklich erklärt wurde.
Eine freiwillige Herstellergarantie schränkt gesetzliche Gewährleistungsrechte nicht ein.
15. Verhältnis zu anderen Verbraucherrechten
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen unabhängig von anderen gesetzlichen Verbraucherrechten.
Ein Verbraucher kann gesetzliche Rechte nach den jeweiligen Voraussetzungen ausüben.
Gewährleistungsrechte bei mangelhafter Ware bestehen unabhängig von freiwilligen Leistungen oder Garantien.
Gesetzliche Rechte werden durch die Inanspruchnahme einer freiwilligen Garantie oder freiwilligen Leistung nicht ausgeschlossen.
16. Gesetzliche Verbraucherrechte
Keine Bestimmung dieser Gewährleistungsbedingungen schränkt zwingende gesetzliche Verbraucherrechte ein.
Sollten einzelne Regelungen mit zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht vereinbar sein, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Gesetzliche Ansprüche aus Produktsicherheit oder Produkthaftung bleiben unberührt.
17. Kontakt
Bei Fragen zu Gewährleistungsrechten oder zur Bearbeitung eines Gewährleistungsfalls kann LORTRAVOXA kontaktiert werden.
LORTRAVOXA
Adresse:
412 Kambach St
Pittsburgh, PA 15211
United States
E-Mail:
Telefon:
+1 (412) 879 4561
Kundenservicezeiten:
Montag bis Freitag
09:15–12:00 Uhr
14:00–18:15 Uhr
(ausgenommen gesetzliche Feiertage)
Bei einer Gewährleistungsanfrage sollten nach Möglichkeit die Bestellnummer, die Produktbezeichnung und eine Beschreibung des Problems angegeben werden.
Fotos des Produkts oder des betroffenen Bereichs können die Prüfung erleichtern.
LORTRAVOXA bearbeitet Gewährleistungsanfragen nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben von diesen Gewährleistungsbedingungen unberührt.